Anstellung von Pflegeeltern
Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung bietet plan B Pflegeeltern auf Wunsch die Möglichkeit eines Anstellungsverhältnisses für einen Elternteil. Voraussetzung dafür sind die bestätigte persönliche Eignung als Pflegeperson, der Abschluss der fachlichen Vorbereitung sowie ein Betreuungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Verwandtschaftspflegepersonen angestellt werden.
Angestellte Pflegepersonen erhalten ein monatliches Gehalt knapp über der Geringfügigkeitsgrenze. Dadurch sind sie sozialversichert. Eine zusätzliche berufliche Tätigkeit ist möglich, sofern das gesamte Beschäftigungsausmaß 40 Wochenstunden nicht überschreitet.
Mit der Anstellung geht die Einhaltung fachlicher Qualitätsstandards einher. Dazu gehören unter anderem die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Reflexionsgruppen, Supervisionen und Weiterbildungen, das Führen von Dienstaufzeichnungen sowie die Erstellung von Entwicklungsberichten. Das fördert den fachlichen Austausch und gewährleistet gute Pflegeverhältnisse.
Das Dienstverhältnis besteht grundsätzlich für die Dauer des Pflegeverhältnisses im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Unabhängig davon kann es einvernehmlich oder unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen beendet werden.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen finden Sie im Informationsblatt „Anstellung und Unterstützungen für Pflegeeltern“.
Ihre Ansprechpartnerin:
Astrid Trixner-Lang
0732 / 60 66 65-14
anstellung@planb-ooe.at
